Chateau de Lamarque
Auktionsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:
1.
Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlags entscheidet der Mitarbeiter
des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der
Versteigerer kann Kreditkarten-Daten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots von
bis zu CHF 10’000.–vom Ersteigerer verlangen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf
der Objekte mit dem unteren Schätzpreis.
2.
Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Persönlich anwesende,
dem Versteigerer unbekannte Bieter aus dem Ausland haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren
sowie ein Depot von bis zu CHF 10’000.– zu hinterlegen. Aufträge und Gebote werden auch auf schriftlichem
Weg entgegengenommen. Die schriftlichen Gebote sind verbindlich und können nicht mehr zurückgenommen werden.
Aufträge unter der unteren Schätzung können nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe
und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
3.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung oder in Euro. Bei verspäteter Begleichung der
Rechnung trägt der Käufer die allfällige Währungsdifferenz. Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbeträge
über CHF 10’000.– mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks und keine Kreditkarten
akzeptiert. Bei Zahlungen über PayPal fällt eine Gebühr von 4 % des Gesamtbetrages an. Die ersteigerten Gegenstände
können erst nach vollständig eingegangener Überweisung (inkl. MWST) herausgegeben werden. Im Hinblick auf
unsere Verpflichtungen den Verkäufern gegenüber müssen alle Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung
rein netto beglichen sein. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang des Barbetrages oder die Überweisung via
Bankauftrag. Nach Ablauf dieser Frist werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben und es wird ein Verzugszins
von 15 % p.a. dem ausstehenden Betrag zugerechnet oder der Zuschlag wird gegebenenfalls ohne weitere
Mitteilung annulliert. Zuzüglich zu dem Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten:
bis CHF 10’000.– 23,0 % (zzgl.MWST)
ab CHF 10’001.– 20 % (zzgl. MWST)
bis CHF 50’000.– 20 % (zzgl. MWST)
ab CHF 50’001.– 16 % (zzgl. MWST)
Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt und gelten auch für Internetgebote.
Auf das Aufgeld hat der Käufer die MWST zu bezahlen. Dieses Aufgeld gilt sowohl für Händler, Grossisten wie auch Private. Alle mit * bezeichneten Objekte
sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d.h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus
Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorweisen, erhalten die MWST nach
Angabe der Bankverbindung erstattet.
4.
Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen
oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für
allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden, insbesondere bei der Aufhebung
des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös. Sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen
Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer,
dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
5.
Das Eigentum geht erst nach erfolgter gänzlicher Begleichung der Rechnung, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag
an den Käufer über.
6.
Die Gegenstände werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem
Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die
Gegenstände eingehend zu besichtigen. Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Für
die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Objekte, Zuschreibungen, Epochen, Kennzeichnungen, Signaturen
und Daten, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung
für Rechts- und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen.
6a.
Reklamationen und Haftung: «Blaue Auktion»: Die Beschreibung der Objekte in der «Blauen Auktion» erfolgt nach bestem
Wissen und Gewissen, jedoch kann die Schuler Auktionen AG für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Die
Schuler Auktionen AG behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen
und sich auf diese abzustützen. Die Schuler Auktionen AG kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich
gemacht werden. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird ausdrücklich wegbedungen. «Auktion im
Saal»: Die Schuler Auktionen AG erklärt sich freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung bereit, den Zuschlag Namens
des Einlieferers zu annullieren sowie Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST zurück zu erstatten, falls sich das ersteigerte
Objekt als absichtliche Fälschung herausstellen sollte oder gravierende Mängel oder Ergänzungen mit Täuschungsabsicht
nachträglich vom Käufer erkannt werden, die in krassem Gegensatz zur Beschreibung des Objektes im Katalog
stehen. Voraussetzung dieser Rückerstattung ist, dass der Käufer gegenüber der Schuler Auktionen AG sofort und innerhalb
von 6 Wochen, gerechnet ab dem Datum des Zuschlags, mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und seine
Zweifel anmeldet und/oder den Nachweis einer Fälschung gegenüber der Katalogbeschreibung erbringt. Für Objekte der
Abteilungen Internationale Kunst, Schweizer Kunst, Schweizer Gemälde, Internationale Gemälde und Helvetica gilt eine
Reklamationsfrist von 6 Monaten.
7.
Im Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte nicht ausgerufen. Die in diesem Kapitel aufgeführten Objekte können nur
schriftlich oder online über www.invaluable.com ersteigert werden. Das Kapitel «Blaue Auktion» erscheint in diesem Katalog
optisch mit blauer Schrift, die Objekte sind mit gleichfarbigen Nummernetiketten versehen und dadurch innerhalb des
Ausstellungsangebots klar als solche zu erkennen. Im gesamten Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte in der Regel
nur knapp beschrieben und die Erwähnung des Zustands und der Masse ist nicht zwingend. Objekte aus früheren Auktionen
(Retouren) erscheinen mit dem Originaltext. Für Objekte dieses Kapitels werden keine Zustandsberichte erstellt.
Die Abgabe eines Gebotes auf unbesehene Objekte geschieht auf eigene Verantwortung. Zustand, Alter, Echtheit usw.
müssen vom Kaufinteressenten an Ort und Stelle anhand des Objektes überprüft werden. Jede Reklamation wird ausdrücklich
zurückgewiesen.
8.
Die schriftlichen Gebote werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden,
so günstig wie möglich, das heisst einen Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Gleich hohe Gebote werden nach
Eingangszeit berücksichtigt. Direkt bei Schuler Auktionen abgegebene schriftliche Gebote werden gegenüber gleich
hohen schriftlichen Internetgeboten bevorzugt. Alle erfolgreichen Gebote des Kapitels «Blaue Auktion» werden ab Mittwoch
der Auktionswoche mittels definitiver Rechnung beantwortet. Die schriftlichen Gebote auf Objekte im Kapitel «Blaue
Auktion» müssen aus organisatorischen Gründen zwingend und bis spätestens 18:00 Uhr des letzten Ausstellungstages
im Auktionshaus eingetroffen sein. Alle schriftlichen Gebote verstehen sich nur in Schweizer Franken.
9.
Schuler Auktionen AG kann nicht für das Scheitern von Internetverbindungen sowie technische Probleme während der
Live- Auktion verantwortlich gemacht werden. Schuler Auktionen AG ist nicht verantwortlich für nicht erfasste, fehlerhafte
oder «zufällig» abgegebene Gebote.
10.
Die ersteigerten Gegenstände können unmittelbar nach der Auktion oder an den zwei darauf folgenden Wochentagen
abgeholt werden. Für die Aufbewahrung erworbener Objekte wird keine Gewähr geleistet. Gegenstände, welche nicht
bis spätestens innerhalb zweier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers
in einem Lagerhaus eingestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Herausgabe an den Ersteigerer erst nach
Begleichung der Rechnung und der Lagergebühren.
11.
Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass
das Los den Schätzpreis erzielt, wobei der Versteigerer auch Angebote und Ausrufe unterhalb der Schätzung tätigt. Lose,
welche ohne Verkauf bleiben, können zu Händen des Einlieferers zurückgenommen werden, ohne dass solches für Dritte
während der Auktion erkennbar ist. Nach Abschluss derselben können Anfragen betreffend unverkaufte Lose an das
Auktionshaus gerichtet werden.
12.
Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen
sind nur schriftlich gültig.
13.
Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 2. Der Stadtammann sowie Kanton und Stadt Zürich
haften nicht für Handlungen des Auktionators. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen dem
Schweizerischen Recht.
14.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
SCHULER AUKTIONEN AG
Auktionsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:
1.
Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden. Bei Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zuschlags entscheidet der Mitarbeiter
des Stadtammannamtes. Es steht dem Versteigerer frei, ein Gebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der
Versteigerer kann Kreditkarten-Daten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots von
bis zu CHF 10’000.–vom Ersteigerer verlangen. Der Versteigerer behält sich ferner das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu trennen, ausserhalb der Reihenfolge anzubieten, wegzulassen oder beizufügen. In der Regel beginnt der Ausruf
der Objekte mit dem unteren Schätzpreis.
2.
Die Bieter sind gehalten, vor der Auktion beim Auktionsleiter eine Bieternummer zu verlangen. Persönlich anwesende,
dem Versteigerer unbekannte Bieter aus dem Ausland haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren
sowie ein Depot von bis zu CHF 10’000.– zu hinterlegen. Aufträge und Gebote werden auch auf schriftlichem
Weg entgegengenommen. Die schriftlichen Gebote sind verbindlich und können nicht mehr zurückgenommen werden.
Aufträge unter der unteren Schätzung können nicht akzeptiert werden. Jeder Ersteigerer haftet persönlich für seine Käufe
und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gehandelt zu haben.
3.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Währung oder in Euro. Bei verspäteter Begleichung der
Rechnung trägt der Käufer die allfällige Währungsdifferenz. Aus Sicherheits- und Transparenzgründen müssen Rechnungsbeträge
über CHF 10’000.– mittels Banküberweisung beglichen werden. Es werden keine Checks und keine Kreditkarten
akzeptiert. Bei Zahlungen über PayPal fällt eine Gebühr von 4 % des Gesamtbetrages an. Die ersteigerten Gegenstände
können erst nach vollständig eingegangener Überweisung (inkl. MWST) herausgegeben werden. Im Hinblick auf
unsere Verpflichtungen den Verkäufern gegenüber müssen alle Rechnungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung
rein netto beglichen sein. Als bezahlt innerhalb der Frist gilt der Eingang des Barbetrages oder die Überweisung via
Bankauftrag. Nach Ablauf dieser Frist werden offene Rechnungen einer Inkassostelle übergeben und es wird ein Verzugszins
von 15 % p.a. dem ausstehenden Betrag zugerechnet oder der Zuschlag wird gegebenenfalls ohne weitere
Mitteilung annulliert. Zuzüglich zu dem Zuschlag ist vom Ersteigerer ein Aufgeld zu entrichten:
bis CHF 10’000.– 23,0 % (zzgl.MWST)
ab CHF 10’001.– 20 % (zzgl. MWST)
bis CHF 50’000.– 20 % (zzgl. MWST)
ab CHF 50’001.– 16 % (zzgl. MWST)
Die angegebenen %-Sätze beziehen sich auf den Zuschlag für jedes einzelne Objekt und gelten auch für Internetgebote.
Auf das Aufgeld hat der Käufer die MWST zu bezahlen. Dieses Aufgeld gilt sowohl für Händler, Grossisten wie auch Private. Alle mit * bezeichneten Objekte
sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d.h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus
Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorweisen, erhalten die MWST nach
Angabe der Bankverbindung erstattet.
4.
Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen
oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für
allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden, insbesondere bei der Aufhebung
des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös. Sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen
Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen wird. Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer,
dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
5.
Das Eigentum geht erst nach erfolgter gänzlicher Begleichung der Rechnung, die Gefahr jedoch bereits mit dem Zuschlag
an den Käufer über.
6.
Die Gegenstände werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem
Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf. Während der Ausstellung besteht die Möglichkeit, die
Gegenstände eingehend zu besichtigen. Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Für
die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Objekte, Zuschreibungen, Epochen, Kennzeichnungen, Signaturen
und Daten, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung
für Rechts- und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen.
6a.
Reklamationen und Haftung: «Blaue Auktion»: Die Beschreibung der Objekte in der «Blauen Auktion» erfolgt nach bestem
Wissen und Gewissen, jedoch kann die Schuler Auktionen AG für die Katalogangaben keine Haftung übernehmen. Die
Schuler Auktionen AG behält sich das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen
und sich auf diese abzustützen. Die Schuler Auktionen AG kann für die Richtigkeit solcher Meinungen nicht verantwortlich
gemacht werden. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird ausdrücklich wegbedungen. «Auktion im
Saal»: Die Schuler Auktionen AG erklärt sich freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung bereit, den Zuschlag Namens
des Einlieferers zu annullieren sowie Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST zurück zu erstatten, falls sich das ersteigerte
Objekt als absichtliche Fälschung herausstellen sollte oder gravierende Mängel oder Ergänzungen mit Täuschungsabsicht
nachträglich vom Käufer erkannt werden, die in krassem Gegensatz zur Beschreibung des Objektes im Katalog
stehen. Voraussetzung dieser Rückerstattung ist, dass der Käufer gegenüber der Schuler Auktionen AG sofort und innerhalb
von 6 Wochen, gerechnet ab dem Datum des Zuschlags, mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und seine
Zweifel anmeldet und/oder den Nachweis einer Fälschung gegenüber der Katalogbeschreibung erbringt. Für Objekte der
Abteilungen Internationale Kunst, Schweizer Kunst, Schweizer Gemälde, Internationale Gemälde und Helvetica gilt eine
Reklamationsfrist von 6 Monaten.
7.
Im Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte nicht ausgerufen. Die in diesem Kapitel aufgeführten Objekte können nur
schriftlich oder online über www.invaluable.com ersteigert werden. Das Kapitel «Blaue Auktion» erscheint in diesem Katalog
optisch mit blauer Schrift, die Objekte sind mit gleichfarbigen Nummernetiketten versehen und dadurch innerhalb des
Ausstellungsangebots klar als solche zu erkennen. Im gesamten Kapitel «Blaue Auktion» werden die Objekte in der Regel
nur knapp beschrieben und die Erwähnung des Zustands und der Masse ist nicht zwingend. Objekte aus früheren Auktionen
(Retouren) erscheinen mit dem Originaltext. Für Objekte dieses Kapitels werden keine Zustandsberichte erstellt.
Die Abgabe eines Gebotes auf unbesehene Objekte geschieht auf eigene Verantwortung. Zustand, Alter, Echtheit usw.
müssen vom Kaufinteressenten an Ort und Stelle anhand des Objektes überprüft werden. Jede Reklamation wird ausdrücklich
zurückgewiesen.
8.
Die schriftlichen Gebote werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden,
so günstig wie möglich, das heisst einen Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Gleich hohe Gebote werden nach
Eingangszeit berücksichtigt. Direkt bei Schuler Auktionen abgegebene schriftliche Gebote werden gegenüber gleich
hohen schriftlichen Internetgeboten bevorzugt. Alle erfolgreichen Gebote des Kapitels «Blaue Auktion» werden ab Mittwoch
der Auktionswoche mittels definitiver Rechnung beantwortet. Die schriftlichen Gebote auf Objekte im Kapitel «Blaue
Auktion» müssen aus organisatorischen Gründen zwingend und bis spätestens 18:00 Uhr des letzten Ausstellungstages
im Auktionshaus eingetroffen sein. Alle schriftlichen Gebote verstehen sich nur in Schweizer Franken.
9.
Schuler Auktionen AG kann nicht für das Scheitern von Internetverbindungen sowie technische Probleme während der
Live- Auktion verantwortlich gemacht werden. Schuler Auktionen AG ist nicht verantwortlich für nicht erfasste, fehlerhafte
oder «zufällig» abgegebene Gebote.
10.
Die ersteigerten Gegenstände können unmittelbar nach der Auktion oder an den zwei darauf folgenden Wochentagen
abgeholt werden. Für die Aufbewahrung erworbener Objekte wird keine Gewähr geleistet. Gegenstände, welche nicht
bis spätestens innerhalb zweier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers
in einem Lagerhaus eingestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Herausgabe an den Ersteigerer erst nach
Begleichung der Rechnung und der Lagergebühren.
11.
Die Objekte werden im Namen und für Rechnung Dritter versteigert. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert, dass
das Los den Schätzpreis erzielt, wobei der Versteigerer auch Angebote und Ausrufe unterhalb der Schätzung tätigt. Lose,
welche ohne Verkauf bleiben, können zu Händen des Einlieferers zurückgenommen werden, ohne dass solches für Dritte
während der Auktion erkennbar ist. Nach Abschluss derselben können Anfragen betreffend unverkaufte Lose an das
Auktionshaus gerichtet werden.
12.
Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Auktion geschlossenen Kaufvertrages. Abänderungen
sind nur schriftlich gültig.
13.
Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 2. Der Stadtammann sowie Kanton und Stadt Zürich
haften nicht für Handlungen des Auktionators. Das Verhältnis zwischen den Parteien untersteht in allen Teilen dem
Schweizerischen Recht.
14.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
SCHULER AUKTIONEN AG
Bids below the lower estimate will not be accepted.
NO PHONE BIDS ON THESE LOTS.
Viewing: 11 March to 17 March 2023
+41 43 399 70 10